Rechtsberatung
Mit Fug und Recht auf der sicheren Seite
Bei fast allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen gibt es Komponenten mit juristischem und steuerrechtlichem Hintergrund, die wir als ganzheitlich orientierte Kanzlei natürlich gemeinsam mit Ihnen erörtern und beurteilen, um maßgeschneiderte Lösungen zu erreichen.
Das gilt bei Fragen des Gesellschaftsrechts und der Nachfolgeberatung ebenso wie bei komplexen Aufgaben aus dem Handels- oder Steuerrecht. Selbst für sehr persönliche Angelegenheiten wie Testamente, Treuhandtätigkeiten oder private Vermögensvorsorge haben Sie mit uns einen vertrauensvollen und diskreten Ansprechpartner. Im Rahmen unserer Rechtsberatung bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen an:
Gesellschaftsverträge
Kompetenzen zu Papier bringen
Obwohl sie wesentlich die tägliche Arbeit eines Unternehmens bestimmen können, werden Gesellschaftsverträge oft vernachlässigt. Sie definieren das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und deren Verhältnis zur Geschäftsführung und sind so ein wichtiges Instrument für die schnelle Klärung von Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und stimmen diese steuerlich, gesellschaftsrechtlich und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation mit Ihnen ab. Auch beim Abschluss von Geschäftsführerverträgen sind wir als Berater und Begleiter an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Kompetenz und viel Branchenerfahrung können wir Ihnen trotz der regelmäßig wechselnden Rahmenbedingungen des Gesellschaftsrechts hohe Rechts- und Planungssicherheit garantieren.
Unternehmensgründungen
Von Anfang an auf soliden Beinen stehen
Startkapital, Räumlichkeiten, Geschäftsausstattung, Mitarbeiter, Werbung – der Weg in die Selbstständigkeit ist mit großem administrativem, finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden. Eine gute Idee alleine reicht selten aus. Die Wahl der Rechtsform und die Anlauffinanzierung sind bei einer anstehenden Unternehmensgründung aber die entscheidenden Kriterien für die Erstellung eines krisensicheren Konzeptes.
Ziel muss es sein, solide Grundlagen zu schaffen und Risiken so gering wie möglich zu halten. Wir begleiten Sie bei diesen Schritten partnerschaftlich und unterstützen Sie bei Kreditverhandlungen, bei der Beantragung von Zuschüssen, bei der Beschaffung von Fördermitteln oder bei der Erstellung eines Business-und Investitionsplanes.
Umwandlung
Neue Situationen gezielt nutzen
Ob ein Unternehmen die Rechtsform ändert, mit einem anderen Unternehmen fusioniert oder den Besitzer wechselt – Gründe für eine Umwandlung kann es verschiedene geben. Aus rechtlicher und steuerlicher Sicht wichtig sind dabei aber vor allem die steuerneutrale Umwandlung durch Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) und der Übergang der Vertragsverhältnisse auf einen Rechtsnachfolger auf Grundlage des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Wir sind in dieser Situation Ihr zuverlässiger Begleiter und Berater. Dafür stehen wir auch schon im Vorfeld als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn wir anhand Ihrer Unternehmensentwicklung erkennen, dass die ursprünglich gewählte Rechtsform nicht mehr zweckmäßig ist, kommen wir selbstverständlich aktiv auf Sie zu. Wir beraten Sie hinsichtlich der Haftungs-, Buchführungs- und Offenlegungspflichten anderer Rechtsformen und informieren Sie zu steuerlichen Folgen, Kreditwürdigkeit sowie möglichem Kapitalbedarf. Auch für Verlustnutzungsstrategien, die Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge oder die Veräußerung von Unternehmen stellen wir Ihnen gerne umfangreiche Informationen zusammen.
Unternehmensnachfolge
Erfolgskonzepte beruhigt weitergeben
Das Lebenswerk eines Unternehmens in die Hände der nachfolgenden Generation zu übergeben bedarf frühzeitiger und sorgfältiger Beratung und Planung. Je intensiver wir Sie und Ihr Unternehmen kennen, desto größer sind die Chancen die Unternehmensübertragung und die Nachfolge optimal und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu regeln.
Wichtig ist uns dabei vor allem, die Interessen der abgebenden und der nachfolgenden Generation gleichermaßen zu berücksichtigen. Hier ist viel Erfahrung, Diskretion und Einfühlungsvermögen vonnöten, denn teilweise haben die beiden Generationen gegenläufige Vorstellungen von der Zukunft eines Familienbetriebs. Wir unterstützen Sie aber auch, wenn es keine Familiennachfolge in Ihrem Unternehmen gibt – zum Beispiel bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger, der Entwicklung eines Nachfolgekonzeptes, der Absicherung des scheidenden Unternehmers und der Minimierung der Steuerbelastung.
Steuerstrafrecht
Ein Partner auch für schwierige Zeiten
Schon die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung kann als Verstoß gegen das Steuergesetz und somit als Steuerhinterziehung gewertet werden, daher ist frühzeitige Beratung und professionelle Umsetzung der beste Schutz vor strafrechtlichen Auseinandersetzungen.
Sollten Sie aber einmal aktive Vertretung in Steuerstrafverfahren oder effektive Beratung im Vorfeld von Nachmeldungen oder Selbstanzeigen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit unseren fundierten Kenntnissen zur Verfügung. Oft kann schon die frühzeitige Aussprache mit unserer Kanzlei den unangenehmen Kontakt mit der Steuerfahndung verhindern. Wenn es dafür schon zu spät sein sollte, stehen wir Ihnen natürlich auch in Steuerstrafrechtsverfahren, steuerrechtlichen Einspruchs- und Klageverfahren oder bei Ermittlungen von Behörden begleitend zur Seite.