Wirtschaftsprüfung

Risiken und Chancen – schwarz auf weiß

Das Ziel jeder Art von Wirtschaftsprüfung ist, ein fundiertes Urteil über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu erhalten. Dafür stehen wir als fachkundige Partner in allen Prüfungsfragen zur Verfügung. Durch unsere Unabhängigkeit und unsere langjährige Erfahrung haben Sie die Sicherheit eines verlässlichen Begleiters mit einem individuell und risikoorientiert ausgerichteten Prüfungsansatz.

Dank neuester Prüfungssoftware erhalten Sie detaillierte und übersichtlich ausgearbeitete Ergebnisse zu Jahresabschluss-, Gründungs- oder Umwandlungsprüfungen, aber auch bei speziellen Prüfungen zum Beispiel nach der Makler- und Bauträgerverordnung oder nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz. Durch unseren ganzheitlich ausgerichteten Kanzleistil können wir Ihnen zudem Prüfung, Beratung und Betreuung aus einer Hand bieten. Im Detail bieten Ihnen unsere Wirtschaftsprüfer folgenden Leistungen an:

Abschlussprüfung

Fundierte Ergebnisse für Unternehmer und Gesetzgeber

Alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind laut §316 Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet ihren Jahresabschluss durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer – in einigen Fällen auch durch einen vereidigten Buchprüfer – prüfen zu lassen.

Diese Prüfung umfasst neben dem Jahresabschluss auch die Buchführung des Unternehmens. Ziel ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – etwa der Rechnungslegungsvorschriften – und ergänzender Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung. Neben diesen handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfungen bietet die Kanzlei Maier auch Kapitalerhöhungsprüfungen an sowie betriebswirtschaftliche Prüfungen, die im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und -bewertungen stehen.

Freiwillige und Sonderprüfungen

Gutachten für eine bessere Zukunft

Auch Unternehmen und Kapitalgesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) keiner offiziellen Prüfungspflicht unterliegen, können sich einer freiwilligen Abschlussprüfung unterziehen, beispielsweise um bessere Konditionen für Bankkredite zu erhalten oder im Rahmen von Fusionen oder Umstrukturierungsmaßnahmen.

Aber nicht nur Jahres- oder Zwischenabschlüsse liefern Informationen über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Unser Leistungsspektrum umfasst auch Sonderprüfungen für die internen Kontrollsysteme und betrieblichen Abläufe oder die Planungs-, Investitions- und Kostenrechnungen. Ferner prüfen wir für Sie interne Revision, Inventurlisten und Forderungsaufstellungen sowie die Ordnungsmäßigkeit von Geschäftsführung und Sanierungskonzepten.